Es werden rückwirkend Rechnungen entgegengenommen, deren Behandlungsdatum maximal zwei Jahre (ab 01.01. zwei Jahre zuvor) zurückliegt und die innert drei Monaten nach erbrachter ärztlicher Leistung gestellt wurden.
(Die Regelung betreffend die Drei-Monatsfrist für die Rechnungsstellung ist am 01.01.2014 in Kraft getreten.)