Ambulanter Notfalldienst
Der ambulante ärztliche Notfalldienst im Kanton Zürich ist klar organisiert und ärztlich getragen: Die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ) verantwortet die politischen Rahmenbedingungen, ZüriMed organisiert den Dienst im Raum Zürich/Dietikon, und das Ärztefon übernimmt die 24/7-Triage sowie die Zuweisung der Patientinnen und Patienten. Dienstärztinnen und -ärzte verschiedener Fachrichtungen gewährleisten die Versorgung und werden zentral disponiert. Die Teilnahme am Notfalldienst ist gesetzlich geregelt und grundsätzlich für alle ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte verpflichtend – unabhängig von Pensum oder Fachgebiet.
Allgemeines zum Notfalldienst
Der Notfalldienst basiert auf den gesetzlichen Grundlagen des Kantons Zürich und wird durch ZüriMed regional koordiniert. Die Einsatzplanung erfolgt strukturiert und transparent mittels docbox, unter Berücksichtigung der jeweiligen Versorgungsgebiete.
Gemäss Gesundheitsgesetz sind alle ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte im Kanton Zürich verpflichtet, am Notfalldienst mitzuwirken – unabhängig von Alter, Pensum oder Fachgebiet.
Grundversorgerinnen und Grundversorger sowie Fachärztinnen und -ärzte in Pädiatrie, Psychiatrie, Gynäkologie, Ophthalmologie und ORL leisten diesen durch aktive Notfalldienste. Ärztinnen und Ärzte anderer Fachrichtungen entrichten stattdessen eine einkommensabhängige Ersatzabgabe.
In begründeten Fällen kann eine Dispensation beantragt werden. Die Voraussetzungen sowie das Vorgehen sind geregelt und werden individuell geprüft. Dies liegt in der Zuständigkeit der AGZ.
Ja. Auch bei einmaligen Notfallkonsultationen mit unbekannten Patientinnen und Patienten muss eine vollständige medizinische Dokumentation (Patientendossier) geführt werden. Die Dokumentationspflicht ergibt sich aus der ärztlichen Sorgfaltspflicht und gilt unabhängig davon, ob der Patient zuvor bekannt war. Zudem besteht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht: Das Patientendossier muss in der Regel mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden (kantonale Vorgaben beachten).
Im ambulanten Notfalldienst können Nachtzuschläge für Behandlungen ausserhalb der regulären Zeiten – insbesondere in den Nachtstunden – gemäss TARDOC verrechnet werden. Die Abrechnung der medizinischen Leistung erfolgt direkt durch die behandelnde Ärztin oder Arzt über die entsprechenden Notfall- und Zuschlagspositionen.
Für offene oder unbezahlte Rechnungen können direkt bei der Geschäftsstelle der Notfalldienstkommission eingereicht werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ausstellen Rechnung innerhalb von 3 Monaten
- Zweimaliges erfolgloses Mahnen (Mahnbelege sind einzureichen)
- Rechnung nicht älter als 12 Monate
Unbezahlte Rechnungen einreichen
Parkbussen, die im Rahmen eines dokumentierten Notfalleinsatzes entstehen, können geltend gemacht werden.
Die Geschäftsstelle von ZüriMed steht Ihnen für alle Fragen rund um den Notfalldienst beratend zur Seite.
Stadt Zürich
Neben dem ambulanten Notfalldienst bestehen zusätzliche Notfalldienstpraxen an Spitalstandorten.
Allgemeine Informationen
Grundversorgerinnen und Grundversorger sowie Fachärztinnen und -ärzte in Pädiatrie, Psychiatrie, Gynäkologie, Ophthalmologie und ORL leisten diesen durch aktive Notfalldienste. Ärztinnen und Ärzte anderer Fachrichtungen entrichten stattdessen eine einkommensabhängige Ersatzabgabe. Hausärztinnen und Hausärzte der Stadt Zürich können wählen, ob sie Notfalldienst leisten oder eine Ersatzabgabe entrichten. Die Ausübung dieser Wahlfreiheit ist bei der AGZ zu beantragen.
Der ambulante Notfalldienst der Hausärztinnen und Hausärzte kann in der eigenen Praxis oder in der Notfalldienstpraxis Triemli und Waid (am Abend und Wochenenden) wahrgenommen werden.
Dienstzeiten in der Praxis
Tagdienst: 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Abenddienst: 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Die Abrechnung erfolgt gemäss TARDOC über die eigene Praxis.
Die Notfalldienstpraxis am Spital Waid bietet eine zentrale Anlaufstelle für nicht spitalbedürftige Notfälle. Ärztinnen und Ärzte sind dort im Rotationssystem tätig, vom Stadtspital angestellt und pro Stunde entschädigt.
MO-FR: 16:30 Uhr bis 23:00 Uhr
Wochenende: 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Feiertage: 16:30 Uhr bis 23:00 Uhr
Ärztinnen und Ärzte sind dort im Rotationssystem tätig, vom Stadtspital angestellt und pro Stunde entschädigt.
MO-FR: 17:00 Uhr bis 22:30 Uhr
Wochenende: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Feiertage: 15:30 Uhr bis 22:30 Uhr
Limmattal
Auch im Limmattal wird der ambulante Dienst durch eine Notfalldienstpraxis am Spitalstandort ergänzt.
Allgemeine Informationen
Grundversorgerinnen und Grundversorger sowie Fachärztinnen und -ärzte in Pädiatrie, Psychiatrie, Gynäkologie, Ophthalmologie und ORL leisten diesen durch aktive Notfalldienste. Ärztinnen und Ärzte anderer Fachrichtungen entrichten stattdessen eine einkommensabhängige Ersatzabgabe. Es besteht keine Wahlfreiheit.
Ärztinnen und Ärzte im Limmattal übernehmen den ambulanten Notfalldienst in der eigenen Praxis gemäss docbox Einsatzplanung von Zürimed. Die Koordination erfolgt zentral und stellt eine gleichmässige Verteilung der Dienste sicher.
Die Notfalldienstpraxis am Spital Limmattal dient als zusätzliche Versorgungsstruktur für nicht spitalbedürftige Patientinnen und Patienten. Hausärztinnen und -ärzte können ihren Notfalldienst am Abend sowie an Wochenende und Feiertagen dort verrichten. Die Einsatzplanung erfolgt direkt über das Spital Limmattal. Ärztinnen und Ärzte sind dort im Rotationssystem tätig, vom Spital Limmattal angestellt und pro Stunde entschädigt.