Notfalldienst
Dispensation vom obligatorischen ärztlichen Notfalldienst
Bitte kontaktieren Sie die Geschäftsstelle Notfalldienst Kommission AGZ (
Belegärztinnen und Belegärzte
Der Nachweis der in Spitälern / Kliniken mit öffentlich zugänglicher Notfallstation geleisteten Pikett- und / oder Präsenzdienste ist erforderlich, damit die Notfalldienst-Ersatzabgabe seit 2012 entfallen kann (vgl. Zürcher Spitalliste / Spitalliste Ärzteverband ZüriMed).