Notfalldienst

Dispensation vom obligatorischen ärztlichen Notfalldienst

Bitte kontaktieren Sie die Geschäftsstelle Notfalldienst Kommission AGZ  (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

Belegärztinnen und Belegärzte

Der Nachweis der in Spitälern / Kliniken mit öffentlich zugänglicher Notfallstation geleisteten Pikett- und / oder Präsenzdienste ist erforderlich, damit die Notfalldienst-Ersatzabgabe seit 2012 entfallen kann (vgl. Zürcher Spitalliste / Spitalliste Ärzteverband ZüriMed).

Formular Bestätigung